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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Günter Freudenberg

 

 

 

Grundsteuer

Im Rahmen der Grundsteuerreform kommt im Jahr 2022 auf Grundstückseigentümer:innen ein neuer Vorgang zu: Sie müssen eine „Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes“ abgeben. Dies erfolgt ab dem 01.07.2022 online über ELSTER.

Hierzu benötigen Sie folgende Angaben:

  • Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche

Die Daten zu den ersten drei Punkten finden Sie auf: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/

Hier können Sie das betreffende Grundstück suchen und finden mit einem Klick eine Übersicht zu Lage, Fläche und Bodenrichtwert.

Die Gebäudeart und Wohnfläche hingegen können Sie mit einem Blick auf Ihre Baugenehmigung in Erfahrung bringen.

Planung und Durchführung

  • Hoheitliche Vermessung
  • Ingenieurvermessungen
  • Technische Ausstattung

Beratung

  • In liegenschaftlichen Angelegenheiten
  • Bei der Prüfung der Teilungsfähigkeit
  • Bei der Erarbeitung von Aufteilungsentwürfen