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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Günter Freudenberg
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) bin ich nach § 1 ÖbVIG NRW dazu berechtigt, neben Ingenieurvermessungen, wie Grob- und Feinabsteckungen, auch hoheitliche Vermessungen durchzuführen. Diese umfassen Tätigkeiten, die für das Liegenschaftskataster relevant sind, beispielsweise Grundstücksteilungen, Gebäudeeinmessungen oder amtliche Grenzanzeigen. Weitere Informationen zu diesen Themen haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Mein Team und ich freuen uns daher, Ihnen als kompetente Ansprechpersonen rund um das Thema Liegenschaften zur Seite stehen zu können.
Sollten Sie zu Ihrem Vorhaben Fragen haben oder Beratung für Ihr Bauprojekt suchen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Ein Hinweis in eigener Sache:
Für die Geschäftsstelle wird ein:e Öffentlich bestellte:r Vermessungsingenieur:in als Nachfolge gesucht. Weitere Details finden Sie hier.
Planung und Durchführung
- Hoheitliche Vermessung
- Ingenieurvermessungen
- Technische Ausstattung
Beratung
- In liegenschaftlichen Angelegenheiten
- Bei der Prüfung der Teilungsfähigkeit
- Bei der Erarbeitung von Aufteilungsentwürfen